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Leistungen
Unsere Leistungen
Wir bieten umfassende Leistungen in den Bereichen Steuerberatung, Unternehmensberatung, Buchhaltung und Personalverrechnung. Natürlich stimmen wir diese individuell auf Ihre Anforderungen ab.
Steuerberatung
Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Fragestellungen und sorgen für eine optimale Umsetzung.
Lohnverrechnung
Wir übernehmen die laufende Personalverrechnung und sorgen für eine korrekte und fristgerechte Abwicklung.
Buchhaltung
Wir erstellen Ihre laufende Buchhaltung und liefern eine verlässliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Wir begleiten Sie bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen – von der Planung bis zur Umsetzung.
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir beraten Sie persönlich, verständlich und zuverlässig – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
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Steuerwissen, das sich auszahlt
Praktische Antworten zu Steuerthemen, die uns oft gestellt werden.
1. Wann passt deine Rechnung genau für den Vorsteuerabzug?
- Die der Rechnung zugrunde liegenden Lieferungen oder Leistungen müssen für das Unternehmen ausgeführt worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn es zu einer mind. 10 %igen unternehmerischen Nutzung kommt. Hinsichtlich einer eventuellen privaten Verwendung fällt im entsprechenden Ausmaß ein steuerpflichtiger Eigenverbrauch an.
- Die Lieferung oder sonstige Leistung muss bereits ausgeführt worden sein.
- Die Rechnung muss gelegt worden sein (Die Zahlung der Rechnung ist bei der Ist-Besteuerung Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!)
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Die Rechnung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Formerfordernisse einer Rechnung - Fehlen gesetzliche Merkmale oder sind sie mangelhaft, führt dies zum Verlust des Vorsteuerabzugs.
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Die UID-Nummer des Leistungserbringers muss gültig sein; eine Überprüfung Stufe 2 über Finanz online auf Gültigkeit ist vorzunehmen. Auch zulässig:
Vies on-the-Web – UID-Nummer prüfen
Das Ergebnis der Abfrage ist jedenfalls aufzubewahren (z.B: Als PDF oder Screenshot abspeichern) - Die bezogenen Lieferungen und Leistungen müssen zur Ausführung steuerpflichtiger oder echt steuerbefreiter Umsätze (z.B. für Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferungen, grenzüberschreitende Güterbeförderungen) verwendet werden.
- Eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (z.B. ausgewiesene USt. obwohl die Steuerschuld übergegangen wäre)
2. Auf welcher Homepage kann ich die UID Nummern meiner Lieferanten prüfen?
Vies on-the-Web – UID-Nummer prüfen
Das Ergebnis der Abfrage ist jedenfalls aufzubewahren (z.B: Als PDF oder Screenshot abspeichern)
3. Bei welchen Autos kann ich die Vorsteuer abziehen?
Auf der Homepage vom Bundesministerium für Finanzen werden die Fahrzeugtypen angeführt, die als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse bzw. Klein-Autobusse gemäß der Verordnung und der Verordnung eingestuft wurden.
Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse)
4. Was ist wenn ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug auch privat nutzt?
Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes KFZ auch für private Zwecke zu nutzen liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der die Bemessungsgrundlage nicht nur für Lohnsteuer und SV-Beiträge, sondern auch für die Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) erhöht. Als Privatfahrt gilt bei einem Dienstnehmer auch die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte. Der Sachbezug wird durch Pauschalen versteuert. Wenn das dienstgebereigene KFZ nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich für Privatfahrten genutzt wird kann dieser Wert halbiert werden. Dazu ist jedenfalls ein vollständiges Fahrtenbuch zu führen.
5. Was ist, wenn ein Unternehmer das Fahrzeug selbst auch privat nutzt?
Diese Privatfahrten müssen bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Dies kann allerdings nicht durch Pauschalen geschehen. Es müssen die tatsächlichen Kosten für den Betrieb des Fahrzeugs pro Jahr ermittelt werden. Aus den anteilig gefahrenen Kilometern muss dann der Prozentsatz der Privatfahrten herausgerechnet werden. Beispiel 10.000 km Gesamt gefahrene Kilometer im Jahr, davon 3.000 privat. → Es müssen 30% aller Aufwendungen (Abschreibung, Treibstoff, Versicherung, Reparaturen etc.) ausgeschieden werden. Nur mehr 70% vermindern den Gewinn
6. Wie kann ich feststellen, ob ein ausländischer Arbeitnehmer für mich arbeiten kann?
Um festzustellen, ob ein ausländischer Bewerber legal für Sie in Österreich arbeiten darf, müssen Sie als erstes die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers prüfen.
Bei Nichtösterreichern muss eine ausdrückliche Bewilligung für nichtselbständige Arbeit entweder im Aufenthaltstitel schriftlich festgehalten werden, oder es muss eine Bewilligung beim Arbeitsmarkservice nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vor Beschäftigung eingeholt werden.
7. Bis wann muss ich die Buchhaltungsunterlagen bringen damit die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig abgegeben wird?
In Österreich muss die Umsatzsteuervoranmeldung inklusive der Zahlung der Zahllast spätestens am 15. Tag des zweitfolgenden Monats beim Finanzamt eingereicht werden.
Je nach Umfang der Unterlagen kann die Bearbeitung länger oder kürzer dauern. Deshalb wird empfohlen, so schnell wie möglich die Unterlagen bei uns abzugeben. Unsere Kanzlei übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung wenn die Unterlagen nicht bis spätestens am Monatsende des Folgemonats bei uns einlangen (Beispiel: Unterlagen für Buchhaltung für Juni muss bis spätestens 31. Juli bei uns einlangen)
8. Auf was muss ich achten, wenn ich innerhalb der EU Waren bestelle?
Wenn man als österreichischer Unternehmer Waren bei einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land bestellt, handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Es muss bereits bei der Bestellung die österreichische UID-Nummer bekanntgegeben werden. Auch die UID-Nummer des liefernden Unternehmens muss geprüft werden.
Vies on-the-Web – UID-Nummer prüfen
Das Ergebnis der Abfrage ist jedenfalls aufzubewahren (z.B: Als PDF oder Screenshot abspeichern)
Für Kleinunternehmer gelten andere Regeln.