Antragslose Arbeitnehmerveranlagung 2025: Wann das Finanzamt automatisch tätig wird
Nicht jeder Arbeitnehmer reicht eine Arbeitnehmerveranlagung ein. Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, wird häufig auf einen Antrag verzichtet. Dennoch kann sich aus der Zusammenführung aller lohnsteuerpflichtigen Einkünfte ein Steuerguthaben ergeben.
Damit solche Guthaben nicht unberücksichtigt bleiben, kann das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführen.
Was ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung?
Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung erstellt das Finanzamt die Veranlagung automatisch, ohne dass der Steuerpflichtige selbst einen Antrag stellen muss.
Voraussetzung dafür ist, dass dem Finanzamt bereits ausreichend Daten vorliegen und nach der Aktenlage davon ausgegangen werden kann, dass keine weiteren steuerlich relevanten Informationen zu berücksichtigen sind.
Wann führt das Finanzamt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch?
Für das Jahr 2025 kann das Finanzamt eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführen, wenn nach der Aktenlage anzunehmen ist,
- dass keine höhere Steuergutschrift zusteht als jene, die sich aus den dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten ergibt, und
- dass der Arbeitnehmer im Jahr 2025 keine anderen Einkünfte als lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat.
Dabei stützt sich das Finanzamt insbesondere auf bereits vorhandene Informationen wie:
- Lohnzettel
- Spendenbestätigungen
- Kirchenbeitragsbestätigungen
Wann geht das Finanzamt von dieser Voraussetzung aus?
Die Annahme, dass keine weiteren steuerlich relevanten Sachverhalte vorliegen, ist nach der Aktenlage gegeben, wenn bei den Veranlagungen der beiden Vorjahre
- keine anderen Einkünfte als nichtselbständige Einkünfte erfasst wurden und
- keine zusätzlichen Werbungskosten,
- keine Sonderausgaben,
- keine außergewöhnlichen Belastungen sowie
- keine antragsgebundenen Absetzbeträge
geltend gemacht wurden.
Was passiert, wenn kein Antrag gestellt wird?
Wird bis zum Ablauf des dem Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres keine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung eingereicht, ist das Finanzamt verpflichtet, eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, sofern diese zu einer Steuergutschrift führt.
Für das Veranlagungsjahr 2025 bedeutet dies, dass das Finanzamt unter den genannten Voraussetzungen automatisch tätig werden muss, wenn sich aus der Veranlagung ein Guthaben ergibt.
Fazit
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ein bestehendes Steuerguthaben auch dann erhalten können, wenn sie selbst keinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen.
Voraussetzung ist, dass dem Finanzamt bereits alle relevanten Informationen vorliegen und nach der Aktenlage keine weiteren Einkünfte oder steuerlich geltend zu machenden Positionen zu berücksichtigen sind. Führt die Veranlagung zu einer Gutschrift und wird innerhalb der vorgesehenen Frist kein Antrag eingereicht, erfolgt die Veranlagung automatisch durch das Finanzamt.